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Entwurfs- und Genehmigungsplanung
LPH 1-4

Die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI
stellen den Beginn eines Bauvorhabens dar. Mit der Grundstücksanalyse und der Aufnahme von Bestandsgebäuden, sowie der Digitalisierung vorhandener Planungsunterlagen setzen wir den Startpunkt der Planung. Es werden die Anforderungen und Wünsche unseres Bauherrn erfasst, die Machbarkeit des Projekts geprüft und Entwürfe ausgearbeitet. Eine Baugenehmigung ist meist das Ziel. 
In diesen Phasen werden die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und den späteren Bau gelegt, daher ist uns eine
sorgfältige und gründliche Ausarbeitung besonders wichtig.
Ausführungsplanung 
LPH 5

Die Leistungsphase 5 der HOAI
umfasst die Ausführungsplanung. In dieser Phase wird der Entwurf in eine baureife Gestalt überführt. 
Ziel ist die Erstellung detaillierter und aussagekräftiger Zeichnungen, die für die Umsetzung des Bauvorhabens maßgebend sind. Du
rch ein hohes Maß an Bautechnikverständnis und praktischer Erfahrung bei der Realisierung sind wir in der Lage dieses Wissen zum Vorteil unserer Bauherren mit in die Planung einfließen zu lassen und dazu beizutragen, dass eine umsetzbare und kostenbewusste Lösung von allen an der Planung Beteiligten erarbeitet wird. Die Pläne dieser Leistungsphase werden auf der Baustelle zur Herstellung des Bauwerkes verwendet, was die Ausführungsplanung zu der wichtigsten Phase der Planung macht.
Projektsteuerung und Bauleitung
LPH 6-9

Die Leistungsphasen 6 bis 9 der HOAI
umfassen die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen, sowie die Überwachung und Steuerung des Bauprozesses. In diesen Pha
sen wird das Bauvorhaben umgesetzt und fertiggestellt. Eine enge kommunikative und fachbezogene Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen und den Fachplanern ist erforderlich, um einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle gewährleisten zu können. Termine, Zusammenhänge, Kosten und die Umsetzung der festgelegten Qualität gilt es im Blick zu behalten. Eine sorgfältige Überwachung und Dokumentation des Baufortschritts sind wichtig, um eine langfristige Funktionalität und Werterhaltung des Bauwerks sicherzustellen.
Impressum
Cesar Architektur
Matthias Ciesielski (Architekt, M.A.)

Eiffestraße 598
D-20537 Hamburg

info@cesar-architektur.de 
www.cesar-architektur.de
Kooperationspartner

Fadi Doudar (M.Sc. in Fachrichtung Architektur)

Antipas Papageorgiou (M.Sc. in Fachrichtung Architektur)

Mehdi Kazzazy (B.A. in Fachrichtung Architektur)
Berufsbezeichnung und Kammerzugehörigkeit

Die Berufsbezeichnung Architekt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Es gilt die aktuelle Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Berufsordnungen und die berufsrechtlichen Regelungen für Architekten der Landesarchitektenkammer.
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